Energienachweis

Sowohl bei Neubauten, als auch bei Sanierungen von Gebäuden, müssen energetische Vorschriften eingehalten werden. Diese Vorschriften sind in den kantonalen Gesetzgebungen festgelegt und werden mit einem kantonal geregelten Energienachweis belegt, welcher Teil des Baugesuchs ist.

 

Der Energienachweis kann je nach Objekt als Systemnachweis gemäss SIA Norm 380/1 oder als Einzelbauteilnachweis erbracht werden.

 

Wir erstellen Energienachweise für Neu- oder Umbauten gemäss Kantonaler Energieverordnung KenV als Beilage zum Baugesuch.

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